Summum bonus - summum malus
oder der Kampf zwischen Naturrecht und Positivismus. Es drängt sich mir auf, den wirklich grandiosen Beitrag von Professor Dr.Taschner "summum ius - summa iniuria", "höchstes Recht birgt höchstes Unrecht", im Spectrum der "PRESSE" vom 9.8.2011, weiterzuführen auf "höchst Gutes birgt höchst Böses".

Denn die von Taschner geforderten gesetzlichen Leitlinien anstelle von gesetzlichen Richtlinien erfordern eine Gesellschaft, die einen tragfähigen Grundkonsens über Gut und Böse hat. Wenn dem nicht so ist, wären die, auf einen breiteren Auslegungsspielraum ausgerichteten, dann also Rahmengesetze, Grundlagen einer Rechtssprechung die dem ständigen Vorwurf der Willkür ausgesetzt wäre und dem Adressaten, den Bürgern, keine Rechtssicherheit böte.

Diesen Grundkonsens herbeizuführen war seit jeher der Sinn der Religionen. Sich berufend auf Gott (Offenbarungsreligionen wie Juden-und Christentum bzw. Islam) oder Sinnhaftigkeit (wie im Budismus) stellen sie das Ziviliatorische, nämlich den Grundkonsens über Glaube und Recht innerhalb einer Gesellschaft, mittels Brauchtum, Glaubenssätzen und das Festlegen von Gut und Böse her. Durch die weitgehende Säkularisierung der Gesellschaft und Emanzipation des Einzelnen werden die Religionen ins Abseits gedrängt. Damit einher geht aber auch der Verfall unserer Zivilisation, was im letzten Jahrhundert millionenfach bewiesen wurde.

Die Proponenten der Multikultigesellschaft endlich, die das Gute bis zur Perfektion weiter zu treiben wähnen, führen zu Ende gedacht zum Bösen des naturrechlichen Anspruches auf die einzige, wahre Richtigkeit. Beispiel: Das gesunde deutsche Volksempfinden, auf dessen Basis die Volksgerichtshöfe dann ihre Schandurteile fällten. Heute der Unfehlbarkeitsanspruch der sogenannten Gutmenschen, die das positive, gesatzte Recht nur dann akzeptieren, wenn es ihren Zielen dient. Deren Überhandnehmen im Zeitgeist muss daher wieder eingedämmt werden, soll es noch eine Harmonie im Ganzen geben.

Es wird also weiter beim hin und her wogenden Kampf zwischen verstärkter Ausformung des Rechtspositivismus auf der einen und dem Naturrecht auf der anderen Seite bleiben, so wie es auch beim Kampf um die Gewissheit über Gut und Böse bleibt. Und die Epiktie des Aristoteles bedarf insbesondere des gesellschaftlichen Konsenses sonst bleibt sie ebenso eine Utopie wie der Glaube, dass Recht auch richtig sei.

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