Frauenquote in Aufsichtsräten – ein weiteres Unding
EU Parlament beschließt Entrechtung privater Eigentümer bei Aufsichtsräten von privat finanzierten Unternehmungen. Die Wahl der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung soll Geschlechterkriterien unterliegen und nicht dem Wollen des Aktionärs. Ein weiteres Unrechtsding im Kippen unserer Rechtsordnung.

Rechtsgrundlagen werden untergraben

Die Rechtsgrundlagen des Abendlandes ( Römisches Recht, Kirchenrecht, Aufklärung und Positivismus) werden immer stärker systematisch untergraben. Jetzt ist wieder einmal das Eigentumsrecht dran. Absicht dahinter ist nicht, eine gerechtere Welt zu schaffen, sondern, wie von Ultrafeministinnen postuliert, „eine ausgleichende Ungerechtigkeit für 10.000 Jahre Männerherrschaft“, festzuschreiben. Das EU Parlament mit seinem Beschluss zur erzwungenen Frauenquote in den Gremien der Eigentümervertreter ist eine von vielen Maßnahmen, diese neue Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft auszuweiten und zu zementieren.

Keine Wahlfreiheit mehr für Eigentümer

Was anderes soll man denken, wenn jemandem, der sein Geld in eine Aktiengesellschaft investiert hat, die Wahlfreiheit für seine Vertreter im Kontrollorgan, dem Aufsichtsrat, per Gesetz entzogen wird? Wieso maßen sich EU-Parlamentarier an, mir die Verfügungsgewalt über mein Eigentum, zugunsten einer zeitgeistigen Forderung, nach Gleichheit von Frauen und Männern, durch Einführung erzwungener Quoten zu entziehen.

„Gleichheit der Geschlechter“ ist eine Schnapsidee

Diese unrealistische und sinnlose Gleichheitsforderung steckt hinter den Machenschaften der Frau EU Kommissarin Reding und dem zeitgeistigen Versagen unserer politischen Vertreter. Um die gleichen Rechte beider Geschlechter geht es ja nicht. Denn in der Hauptversammlung der Eigentümer z.B. einer Aktiengesellschaft, wo die Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 87 AktG gewählt werden, können sich ja Männer und Frauen gleichermaßen der Wahl stellen.

Will wirklich jemand die Schnapsidee in die Diskussion werfen, dass Geldgeber frauenfeindliche Motive im Vordergrund haben könnten, wenn es um die Kontrolle ihres Eigentums geht? Das ist genauso lächerlich, wie zu meinen, dass die Aufsicht besser funktionierte, wenn die einen, die anderen oder die Geschlechtergleichheit im Vordergrund dieser Kontrolltätigkeit stünde?

Die Liga der „old boys“

Dieselbe begnadete Weltfremdheit steckt hinter dem Argument, dass sich verschwörerische Männerseilschaften hinter ungerechtfertigten Bevorzugungen bei Postenvergaben an misogynen ( frauenfeindlichen) Ritualen ergötzen, wenn es um Macht und Einfluss im kapitalistischen Geschehen geht. So etwas abgrundtief dummes kann nur dem gleichen angelsächsischem Gesellschaftsklima der „reichen weißen Frauen“ zugeordnet werden, dem auch die Verirrungen des Genderwahnsinn zugrunde liegen.

So weit musste es kommen

Ja, so weit, dass man alle Hoffnungen nunmehr an die Entscheidung des „Rates“, des eher nicht als sehr demokratisch legitimierten Gremiums der EU-Regierungen, setzen muss, wenn es darum geht, diesen unsinnigen Beschluss wieder zu kippen. Bisher war es das EU Parlament, dem die Sympathien der Menschen galten, denn seine Aufgabe ist es doch, das Volk zu vertreten. Jetzt gibt es dazu natürlich nicht wirklich eine Volksmeinung. Den meisten Menschen wird das Thema herzlich egal sein. Es stellt aber einen weiteren Puzzlestein im Prozess der Rechtsumkehr, weg vom auf Vernunft begründetem, formal für alle gleich gestaltetem Recht, hin zur Emotion und auf aus Bauchgefühl basierter Willkür.

Sozusagen: „Recht ist, was dem Feminismus dient“. So einen Sager hatten wir schon einmal mit „dem deutschen Volke“. Das hat auch nicht geklappt.

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